Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
12:30 - 19:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr
12:30 - 19:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
12:30 - 19:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr
12:30 - 19:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
12:30 - 19:00 Uhr
Sa.* 09:00 - 12:00 Uhr
12:30 - 16:00 Uhr
*nur erster und letzter Sa. im Monat
  • HU inkl. AU nach § 29 StVZO

    Vielen Fahrzeughaltern bereitet die Hauptuntersuchung (HU) Kopfzerbrechen. Machen Sie sich keine Sorgen, mit uns wird die HU nicht zur Kostenfalle für Sie.

    Ablauf der HU:

    • Sie kommen ohne Termin bei uns vorbei.
    • Im Büro werden Ihre Fahrzeugdaten erfasst.
    • Unsere Ingenieure beginnen ohne lange Wartezeit mit der Prüfung Ihres Fahrzeuges.
    • Sie dürfen gern dabei zuschauen und Fragen stellen.
    • Zum Abschluss bekommt Ihr Fahrzeug eine neue HU-Plakette, wenn keine oder nur geringe Mängel* festgestellt werden.
    • Sollten doch einmal erhebliche Mängel vorliegen zeigen und erklären wir Ihnen diese und erfassen sie verständlich auf dem Untersuchungsbericht.
    • Bei erheblichen Mängeln haben Sie dann max. einen Monat Zeit, diese selbst oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens abstellen zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung vorzustellen, nach der die neue HU-Plakette erteilt wird.
    • Für die Nachprüfung fällt nur eine geringe Prüfgebühr an.

    *geringe Mängel lassen Sie in eigener Verantwortung nach der HU abstellen

  • Änderungsabnahmen nach §19 (3) StVZO

    Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahme Bescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau von Karosserie-Anbauteilen sowie Veränderungen am Fahrwerk (z.B. Tieferlegung)

    Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und "tragen diese ein".

    Beim Erwerb von Teilen sollten Sie unbedingt darauf achten, daß ein gültiges Prüfzeugnis für das Bauteil vorhanden ist. Das Fahrzeug, an dem der Umbau stattfinden soll, muß exakt im Verwendungsbereich des Prüfzeugnisses aufgeführt sein.

    Gültige Prüfzeugnisse sind:

    • Teilegutachten
    • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
    • Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
    • EG-Typgenehmigung
    • ECE-Genehmigung

    Ungültige Prüfzeugnisse:

    • Prüfberichte
    • Mustergutachten
    • Gutachterliche Stellungnahme

    Ihnen fehlt das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung? Kein Problem! Wir haben Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem können wir im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.

    Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.

  • Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO (1)

    Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß §29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustandes des Gesamtfahrzeuges und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.

    Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen:

    • Aufbau/Karosserie,
    • Rahmen/Fahrwerk,
    • Motor/Antrieb,
    • Lenkung, Räder/Reifen,
    • elektrische Anlage,
    • Fahrzeuginnenraum

    Vorteile einer Positiven Begutachtung nach §23 StVZO:

    • Verminderte Unterhaltskosten (Kfz-Steuer pauschal und günstige Versicherung),
    • Freie Fahrt in allen Umweltzonen, keine Feinstaubplakette erforderlich

    Wer Fragen zu „seinem Oldtimer“ hat, kann sich auch gern persönlich an uns wenden. Wir können bei vielen Problemen mit Hilfestellungen und Tipps weiterhelfen. Weiterhin bieten wir die Beschaffung spezieller Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichte usw.) zur Ihrem Fahrzeug an.

    Oldtimer-Liebhaber und Fans können sich auch gern selbst auf dem Oldtimer-Informationssystem der GTÜ umsehen und nach Literatur, Test- und Fahrzeugberichten sowie Prospekten aus den vergangenen 120 Jahren suchen.

  • Sicherheitprüfungen (SP)

    Bei Sicherheitsprüfung (SP) untersuchen unsere Prüfingenieure ob Ihr LKW oder BUS nach §29 StVZO verkehrsicher ist.

    Die Prüfpunkte der SP umfassen:

    • Bremsanlage
    • Lenkung,
    • Räder/Reifen,
    • Fahrgestell/Fahrwerk/Aufbau/Verbindungseinrichtungen,

    Bei der Hauptuntersuchung (HU) wird zusätzlich zur Verkehrssichersicherheit noch die Umweltbelastung und die Vorschriftsmässigkeit geprüft.

    Die Prüfpunkte der HU umfassen:

    • Bremsanlage
    • Lenkung
    • Sichtverhältnisse
    • Lichttechnische Einrichtungen und Elektrische Anlage
    • Achsen, Räder/Reifen, Aufhängung
    • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau, Verbindungseinrichtungen
    • Sonstige Ausstattung
    • Umweltbelastung
    • BoKraft (nur bei Fahrzeugen für gewerbliche Personenbeförderung)

    Prüfung des EG-Kontrollgerätes nach vorheriger Absprache möglich.

    Der Zeitaufwand für die Prüfung Ihres LKW oder KOM beträgt rund 1 Stunde.

  • Untersuchungen nach BO-Kraft

    Unsere Prüfingenieure untersuchen auch Ihre Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

    Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach §§ 41 BOKraft. Auf Anforderung führen wir auch $$ 42 (1) bzw. 42 (2) BOKraft durch.

  • ADR/GGVSE-Prüfungen

    Genauso wie die Haupt- und Abgasuntersuchung ist die Überwachung von Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter gemäß ADR/GGVSE eine wichtige Prüfleistung unserer Prüfingenieure.

  • EG-Typgenehmigungen

    Für die Neuzulassung von Kraftfahrzeugen gilt die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV. Diese ermöglichte im Raum der Europäischen Gemeinschaft eine Vereinheitlichung der zahlreichen nationalen Prüfvorschriften und deren Anerkennung in jedem EG-Mitgliedsstatt.

    In deren Umsetzung ist gefordert Neufahrzeuge der Hersteller oder Importeure einem EG-Typgenehmigungsverfahren zu unterziehen. Bestehen die Fahrzeuge die zahlreichen und klar definierten Prüfumfänge steht der Erteilung einer EG-Kleinserien-Typgenehmigung oder EG-Typgenehmigung nichts mehr im Wege. Wir erstellen für Sie die erforderlichen Gutachten bzw. Prüfberichte.

    Dies vereinfacht für den Fahrzeughalter das in Verkehr bringen eines mit dieser Genehmigung versehenen Kraftfahrzeuges in jedem Mitgliedsstaat der EG.

  • Haftpflichtschaden

    Ihnen wurde ein Schaden von einem anderen Verkehrsteilnehmer gemacht! Sie haben das Recht einen Gutachter zur Feststellung Ihrer Schadenhöhe zu beauftragen und damit die Beweissicherung zu realisieren. Der Verursacher, bzw. die für den Verursacher eintrittspflichtige Versicherung muss dies bezahlen.

  • Kaskoschaden

    Sie verursachten einen Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug, Im Kaskofall kontaktieren Sie bitte erst Ihre Versicherung!

  • Was tun am Unfallort?

    • Anhalten
    • Warnweste anlegen
    • Warnblinkanlage einschalten
    • Warndreieck positionieren
    • Verkehr sichern
    • Erste Hilfe leisten
    • Notfallmeldung an die Polizei
    • Zeugendaten aufnehmen
  • Fahrzeugbewertung

    Wenn Sie den Wert ihres Fahrzeuges in Zahlen erfahren möchten, dann können Sie bei uns eine Fahrzeugbewertung durchführen lassen. Unter Berücksichtigung der Marktlage und des Erhaltungszustandes ermitteln wir den Wert Ihres Fahrzeuges.

    Wenn ein Verkauf bevor stehen sollte, haben Sie mit einer Fahrzeugbewertung eine verlässliche Angabe in der Hand, mit welcher Sie ihr Fahrzeug preislich einordnen können. Auch vor einem Fahrzeugkauf kann eine Fahrzeugbewertung (Wertgutachten) für mehr Klarheit sorgen.

    Haben Sie an ihrem Fahrzeug weitreichende technische und/oder optische Veränderungen durchgeführt und/oder haben Sie es aufwendig restauriert, ist es empfehlenswert, den gesteigerten Wert in einem Wertgutachten festzuhalten. So kann der Zustand auch im Fall einer vollständigen Zerstörung oder eines Diebstahles nachgewiesen werden.

  • Oldtimerbewertung

    Wenn Sie den Wert Ihres Oldtimers bestimmen lassen wollen sind wir der richtige Ansprechpartner.

    In Zusammenarbeit mit Classic Data ermitteln wir in Abhängigkeit von Zustand und Marktlage den Wert Ihres Fahrzeuges zum Bewertungszeitpunkt.

    Gutachten nach den Grundsätzen und Maßstäben von Classic Data erfüllen die Anforderungen der Versicherer sowohl bei der Ermittlung der Versicherungsprämie als auch im Fall des Diebstahles.

  • Gasprüfung nach DVGW

    Flüssiggasanlagen in nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen müssen mindesten alle 2 Jahre von einem DVFG geprüften und anerkannten Sachkundigen überprüft werden.

    Wir übernehmen die Prüfungen von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art ab, die Wohn- und Aufenthaltzwecken dienen sowie Falt- und Klappanhänger nach DVGW-Arbeitsblatt G 607.

    Regelmäßige Gasprüfung

    Eine regelmäßige Überprüfung aller gasführenden Bauteile an Ihrem Wohnmobil/-wagen ist für die eigene Sicherheit sehr wichtig. Sollte eine Undichtheit im Gassystem vorliegen kann die nächste Zigarette in einer Katastrophe enden. Deshalb sollte auch bei einem Wohnwagen alle 2 Jahre eine Gasprüfung nach DVGW durchgeführt werden. Weiterhin bestehen viele Campingplätze auf eine gültige Plakette um den Platz nutzen zu dürfen.

    Sie haben nicht die Möglichkeit mit Ihrem Fahrzeug zu uns zu kommen? Sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.

    Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen empfehlen wir für die Gasprüfung einen Termin zu vereinbaren.

  • GTÜ-Gebrauchtwagensiegel

    Das GTÜ-Gebrauchtwagen-System (GGS) beinhaltet die drei Module Zustandsbericht, Leasing und Gebrauchtwagen-Siegel. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz brachte zum 1. Januar 2002 für den gewerblichen Kfz-Handel einschneidende Veränderungen. Mit dem Zustandsbericht und dem Gebrauchtwagen-Siegel nach System GTÜ helfen unsere Sachverständigen den gewerblichen Verkäufern, den Status Quo eines Gebrauchtfahrzeuges exakt zu beschreiben und rechtssicher zu dokumentieren.

    Der Privat-Gebrauchtwagenmarkt gewinnt immer mehr an Bedeutung. Besonders ältere Fahrzeuge (ab 8 Jahren) werden gewerblich nicht mehr angeboten. Für den Privatmann ergeben sich nun die gleichen Vorteile bei Nutzung des GTÜ-Gebrauchtwagen-Siegels gegenüber dem Handel.

    Folgende Baugruppen werden geprüft und dokumentiert:

    • Karosserie (außen und innen)
    • Fahrwerk
    • Aggregate
    • Elektrik / Elektronik
    • Ausstattungen
    • Historie / Lebenslauf (insofern Unterlagen zur Fahrzeughistorie vorliegen)

    Dabei erfolgt die Bewertung der Baugruppen in 5 Kategorien (Sterne):

    • 1 Stern: normal
    • 2 Sterne: überdurchschnittlich
    • 3 Sterne: gut
    • 4 Sterne: sehr gut
    • 5 Sterne: Bestzustand
  • Technische Gutachten

    In technischen Gutachten ermitteln und beschreiben wir je nach Auftrag den Umfang eines Schadens an Baugruppen, Bauteilen oder Aggregaten eines Fahrzeuges. Auch zur Schadensursache treffen wir, sofern möglich, eine Aussage. Die erforderlichen Reparaturmaßnahmen und die zu erwartenden Reparaturkosten sowie ggf. Rest- oder Wiederbeschaffungswert können wir ebenfalls für Sie ermitteln.

    Vielfach sind technische Gutachten gefragt, wenn es darum geht, Schäden und deren Ursachen beispielsweise nach erfolgter Reparatur oder nach einem Fahrzeugkauf aufzuklären. In solchen Fällen wird oft der gerichtliche Weg beschritten, wofür diese Gutachten als Grundlage dienen können.

    Beispiele:

    • Motorschäden
    • Getriebeschäden
    • Versagen der Lenkanlage
    • Reifenschäden
  • Prüfungen nach UVV

    Die UVV Prüfung ist für gewerblich genutzte Fahrzeuge und technische Ausrüstung in regelmäßigen Zeitabständen durch die Berufsgenossenschaft vorgeschrieben.

    Dabei wird von einem Sachkundigen die Betriebssicherheit überprüft. Dadurch sollen Unfallrisiken für den Fahrer bzw. Bediener verringert werden.

    Erforderlich ist die UVV z.B. für:

    • Hubladebühnen
    • Gabelstapler
    • Ladekräne
    • Hebebühnen
    • usw.
  • Kutschenbewertung

    Wenn Sie den Wert Ihrer Kutsche erfahren wollen/möchten, können wir Ihnen mit der Bewertung Ihrer Kutsche weiter helfen.

    In Abhängigkeit von Marktlage und Zustand ermitteln wir für Sie den Zeitwert.

Kontaktinformationen

SIS - Sachverständige im Straßenverkehrswesen mbH
Potsdamer Str. 125, 14552 Michendorf
Potsdam-Mittelmark, Deutschland

(033205) 49 050
(033205) 49 051

sis@pruefstelle-michendorf.de

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